Aussteller

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AMS Bregenz
Herr Frank Wicke,
Tel.: +43 (5574) 691-82607 | frank.wicke@ams.at

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Messeversicherung

Zur Versicherung Ihrer Ausstellungsgüter und Kojeneinrichtung empfehlen wir Ihnen unseren Partner - UNIQA Versicherungs AG.

Download der Anmeldung zur Messeversicherung

Warnung vor Expo-Guide

Die Messe Dornbirn warnt vor der Organisation „Expo-Guide". Mehrere Aussteller der Messen in Dornbirn sind per Post von „Expo-Guide" kontaktiert worden - die Unternehmen wurden voraussichtlich in öffentlichen Messedatenbanken als Aussteller ausfindig gemacht. Den Ausstellern wird die Listung in einer Online-Datenbank angeboten.

weitere Informationen

Downloads

Anmeldeformular Frühjahrsmesse 2011

Angebotsrechner zur Frühjahrsmesse 2011

 

Zoll- und steuerrechtliche Bestimmungen für ausländische Aussteller:

Informationsblatt zur steuerlichen Erfassung ausländischer Aussteller

Vorsteuerrückerstattung für ausländische Unternehmer

 

Verpflichtende Anmeldeformulare für alle EU- und EWR-Aussteller (ausgenommen Aussteller aus Österreich):

KIAB 3 Formular

E101 Formular

KIAB3a Formular

ACHTUNG!!! Wichtiger Hinweis für alle Aussteller

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Mitarbeiter und Aushilfen für Ihre gesamte Tätigkeitsdauer auf dem Dornbirner Messeareal in Österreich bei den zuständigen Ämtern ordnungsgemäß anmelden müssen. Es werden Kontrollen durch die zuständigen Behörden durchgeführt!

Zusätzlich gelten für alle EU- und EWR-Aussteller (ausgenommen Aussteller aus Österreich), folgende Anmeldeformulare als verpflichtend:

KIAB 3 an die ZKO: Mindestens eine Woche vor Tätigkeitsbeginn bei der Entsendung eines Arbeiters nach Österreich zu beantragen (Adresse auf dem Formular)

E101: Mindestens 2 Tage vor Tätigkeitsbeginn bei Ihrem Sozialversicherungsträger zu beantragen. ACHTUNG: Der Arbeitnehmer muss das Schreiben mit sich führen!

Selbständige müssen lediglich einen Nachweis der Selbständigkeit mitführen.

Mit dem KIAB3a Beiblatt zu KIAB 3 müssen Sie alle weiteren entsandten Arbeitnehmer anmelden.

    Bitte leiten Sie das auch an Ihre durch Sie beauftragten Dienstleister (z.B. Standbauer) weiter!

    Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen

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