

„intertech“-AnmeldungIn der rechten Spalte finden Sie Ihr Anmeldeformular, das Sie gleich online ausfüllen und absenden können. Alternativ können Sie auch das pdf des Anmeldeformulars ausfüllen und unterschrieben per Fax an +43 (5572) 305-335 senden. Für Rückfragen steht Ihnen Wolfgang Häuse, Projektleitung, gerne zur Verfügung: Kontakt | Planen Sie Ihren Aufenthalt in Dornbirn | |

Die Messe Dornbirn warnt vor der Organisation „Expo-Guide". Mehrere Aussteller der Messen in Dornbirn sind per Post von „Expo-Guide" kontaktiert worden - die Unternehmen wurden voraussichtlich in öffentlichen Messedatenbanken als Aussteller ausfindig gemacht. Den Ausstellern wird die Listung in einer Online-Datenbank angeboten.
Hallenpläne der „intertech" 2011
Produktindex der Technologie-Messe 2011
Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen
Schriftzug "intertech 2011"
eps-Schriftzug 4c
jpg-Schriftzug 4c
eps-Schriftzug schwarz
jpg-Schriftzug schwarz
Informationen unserer Messepartner:
Zoll- und steuerrechtliche Bestimmungen für ausländische Aussteller
Informationsblatt zur steuerlichen Erfassung ausländischer Aussteller
Vorsteuerrückerstattung für ausländische Unternehmer
Verpflichtende Anmeldeformulare für alle EU- und EWR-Aussteller (ausgenommen Aussteller aus Österreich):
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Mitarbeiter und Aushilfen für Ihre gesamte Tätigkeitsdauer auf dem Dornbirner Messeareal in Österreich bei den zuständigen Ämtern ordnungsgemäß anmelden müssen. Es werden Kontrollen durch die zuständigen Behörden durchgeführt!
Zusätzlich gelten für alle EU- und EWR-Aussteller (ausgenommen Aussteller aus Österreich), folgende Anmeldeformulare als verpflichtend:
KIAB 3 an die ZKO: Mindestens eine Woche vor Tätigkeitsbeginn bei der Entsendung eines Arbeiters nach Österreich zu beantragen (Adresse auf dem Formular)
E101: Mindestens 2 Tage vor Tätigkeitsbeginn bei Ihrem Sozialversicherungsträger zu beantragen. ACHTUNG: Der Arbeitnehmer muss das Schreiben mit sich führen!
Selbständige müssen lediglich einen Nachweis der Selbständigkeit mitführen.
Mit dem KIAB3a Beiblatt zu KIAB 3 müssen Sie alle weiteren entsandten Arbeitnehmer anmelden.
Bitte leiten Sie das auch an Ihre durch Sie beauftragten Dienstleister (z.B. Standbauer) weiter!
Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen